AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SRH Kliniken Sigmaringen GmbH - Objektplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH, Sigmaringen
- Veröffentlicht
- 16.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Sanierung des Bestandgebäudes der Kliniken Sigmaringen. Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH führt zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen und als Reaktion auf die Anforderungen in Folge des Demographischen Wandels eine umfassende Sanierung des bestehenden Krankenhauses durch. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Erweiterungsbaus in 07/2023 soll nun die Sanierung des Bestandsgebäudes folgen. Das zu sanierende Bestandsgebäude wurde in den Jahren 1976 bis 1979 errichtet; im Wesentlichen bestehen das Gebäude und die Technischen Ausrüstungen in nahezu unveränderter Form bis heute fort. Die Sanierungsmaßnahme setzt sich daher grundsätzlich aus folgenden Maßnahmen zusammen: (1) Vollständige Sanierung des Bestandgebäudes anhand eines bestehenden Raum- und Funktionsbuches und (2) Angleichung der Technik an den Erweiterungsbau (=Neubau). In diesem Zuge soll die Technische Ausrüstung modernisiert bzw. an den neusten Stand der Technik angepasst werden. Dies betrifft insbesondere auch die Umstellung des BOS-Funks auf digitalen Funk. Die genauen Inhalte sind jedoch noch von in Zukunft laufenden Gesprächen mit dem Fördermittelgeber abhängig. Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.