AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern- Rückbauplanung in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 18 Baufeldfreimachung/Rückbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 18.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Planungsleistungen/Leistungsbilder in Anlehnung an AHO Heft 18 Baufeldfreimachung/Rückbau. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsstufen 1 bis 4. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 5× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).