AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/34b2de6a-2ef5-4e2b-9593-0c4c21b0a6be/

Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern- Rückbauplanung in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 18 Baufeldfreimachung/Rückbau

Notice-ID: 34b2de6a-2ef5-4e2b-9593-0c4c21b0a6be · Procedure-ID: 41a6b4ea-f371-456a-b660-606fc2b24812

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), NL Kaiserslautern, vertreten d. d. Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
Veröffentlicht
18.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Planungsleistungen/Leistungsbilder in Anlehnung an AHO Heft 18 Baufeldfreimachung/Rückbau. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsstufen 1 bis 4. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).