AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung, Rostock
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60140000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Zuschlagswert
- 7.813.165 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt als Träger der Schülerbeförderung im eigenen Wirkungskreis die pflichtige Aufgabe der Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch der Schulen aus.
Lose
8 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.07.2026
- Ende
- 30.06.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (3)
- DieFahrdienste Schulbusse Sonnenschein GmbH&Co.KG · DRK Kreisverband Rostock e.V. · MediCall Fahrdienst GmbH
- Vertragsabschluss
- 12.06.2026
- Angebotsspanne
- 2 – 3 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- DieFahrdienste Schulbusse Sonnenschein GmbH&Co.KG (Leipzig)
- DRK Kreisverband Rostock e.V. (Rostock)
- MediCall Fahrdienst GmbH (Schwentinental)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).