AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/35b8b1e3-fc0d-4fb9-89b0-c39c0e75462f/

Rahmenvereinbarung für Druck- und Versanddienstleistungen

Notice-ID: 35b8b1e3-fc0d-4fb9-89b0-c39c0e75462f · Procedure-ID: cc0aced1-624f-4443-b3db-c56096a09fcd

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Stammdaten

Auftraggeber
gematik GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.05.2025
Frist (Submission)
01.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79571000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen für Druck- (Los 1) und Versanddienstleistungen (Los 2) für die wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur. Damit wird die Grundlage für Einzelabrufe des Auftraggebers gelegt, die in seinem Ermessen liegen. Mit einem Einzelabruf wird der Auftragnehmer - nach Bedarf des Auftraggebers - im Los 1 beauftragt, Anschreiben und Erinnerungsschreiben an verschiedene Empfängergruppen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken) zu drucken; der Auftragnehmer im Los 2 wird - nach Bedarf des Auftraggebers - mit einem Einzelabruf beauftragt, diese Schreiben vom Auftragnehmer des Loses 1 abzuholen und zu versenden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).