AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 00:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/36b3682a-8df3-4ea0-9430-ebaa70a26521/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten in den drei staatlichen Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (0801), Elberndorf (0802), Lahnhof (0803) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Notice-ID: 36b3682a-8df3-4ea0-9430-ebaa70a26521 · Procedure-ID: c75929fe-71b1-4d50-861f-b73c38206376

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Münster
Veröffentlicht
18.07.2024
Frist (Submission)
20.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbietern über die Durchführung von jährlich ca. 12.000 fm Holzbringungsarbeiten (3.000 fm Garantie- und 3.000 fm Optionsmenge) in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken (FBB) Hofginsberg (0801), Elberndorf (0802) und Lahnhof (0803) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2024
Ende
14.10.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).