AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.06.2026 22:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/376d7f87-df61-4fa8-9a30-e0c9ec0ee0dd/

Leistungen für die Gebäudereinigung für die Liegenschaften des Landkreises Tübingen

Notice-ID: 376d7f87-df61-4fa8-9a30-e0c9ec0ee0dd · Procedure-ID: 0537e425-95b0-4a65-8ce6-6e3bd1c326da

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
05.02.2026
Frist (Submission)
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungen für die Gebäudereinigung - Unterhaltsreinigung - für die Liegenschaften des Landkreises Tübingen

Lose

4 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — GWS, Werkstatt GWS, Vertretung KSH

Erfüllungsort
Tübingen

Los 2 — WKS, Vertretung Bismarckstr.

Erfüllungsort
Tübingen

Los 3 — WSS, MWS, Campus, KBS

Erfüllungsort
Tübingen

Los 4 — Forst, SM, BSR, LS mit Kiga, Gesundheitszentrum

Erfüllungsort
Rottenburg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
109 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).