AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 02:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/377fbeda-b750-4b92-9bc1-e6ea0185538a/

Bauwerkstrockenlegung

Notice-ID: 377fbeda-b750-4b92-9bc1-e6ea0185538a · Procedure-ID: 5160e611-5f2b-43a2-b25a-5cc93b018f0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig
Veröffentlicht
26.09.2025
Frist (Submission)
27.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45320000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gesundheitsakademie St Georg / Haus 06, Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig. Das Klinikum St. Georg beabsichtigt den Umbau eines Bettenhauses (Haus 6) am Standort Eutritzsch zur Gesundheitsakademie "St. Georg" als medizinisches Berufs- und Bildungszentrum. Das Gebäude wurde 1913 fertiggestellt. Es ist Teil eines Flächendenkmals und verfügt über fünf Regelgeschosse. Das Gebäude wurde letztmalig in den 1970er Jahren grundlegen saniert und mit einem zweigeschossigen Anbau erweitert. Für die beabsichtigte Umnutzung ist das Gebäude grundlegend zu sanieren und innerhalb des bestehenden statischen Systems für den vorgesehenen Zweck umzubauen. Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen Teil des Klinikums.

Vertragslaufzeit

Periode
150 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).