AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Einkauf von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vertragseinrichtungen der Prospitalia GmbH, Ulm, Ulm
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Frist (Submission)
- 10.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33000000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Prospitalia GmbH schreibt im Namen und auf Rechnung ihrer Vertragseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Einkauf von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten in verschiedenen Losen aus. Der Rahmenvereinbarung liegen die folgenden Referenz- und Höchstmengen der zu liefernden Waren zu Grunde: Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für - Los 1: 13.000.000 EUR - Los 2: 20.000.000 EUR über die Vertragslaufzeit. Das maximale Auftragsvolumen beträgt für - Los 1: 15.900.000 EUR - Los 2: 23.900.000 EUR über die Vertragslaufzeit. — Die Prospitalia GmbH schreibt im Namen und auf Rechnung ihrer Vertragseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Einkauf von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten in verschiedenen Losen aus. Der Rahmenvereinbarung liegen die folgenden Referenz- und Höchstmengen der zu liefernden Waren zu Grunde: Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für - Los 1: 13.000.000 EUR - Los 2: 20.000.000 EUR über die Vertragslaufzeit. Das maximale Auftragsvolumen beträgt für - Los 1: 15.900.000 EUR - Los 2: 23.900.000 EUR über die Vertragslaufzeit.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.