AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E38264698) · Abgerufen am 04.10.2026 17:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/386c837b-21dc-4189-88f4-1167d9b3681f/

Reststoffentsorgung in Form von Stäuben und Salzen bzw. Flugaschen

Notice-ID: 386c837b-21dc-4189-88f4-1167d9b3681f · Procedure-ID: 127e916b-e62b-4c81-866b-ce18676be330

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Stammdaten

Auftraggeber
MVA Bielefeld-Herford GmbH, Bielefeld
Veröffentlicht
30.10.2025
Frist (Submission)
28.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90513400 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Entsorgung von Flugasche, Salzen und Stäuben zur Untertage-Verwertung und -Deponierung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Reststoffentsorgung in Form von Stäuben und Salzen der MVA Bielefeld Herford GmbH

Erfüllungsort
Bielefeld

Los 2 — Los 2: Reststoffentsorgung in Form von Flugaschen der Enertec Hameln GmbH

Erfüllungsort
Hameln

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.01.2027
Verlängerungsoption
bis zu 10× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).