AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vertragsverlängerung und Vertragserweiterung von HR-Software
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Coburg, Coburg
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 72268000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Vertragserweiterung und Vertragsverlängerung mit der P&I AG über das IT-System P&I LogaHR als HR-Plattform für die Stadt Coburg. P&I Loga HR beinhaltet seitens der P&I AG folgende Leistungen: - Bereitstellung Hardware (P&I Loga HR Server) - Bereitstellung Software (Betriebssystem, Datenbank, Security-, Monitoring-Software) - Betrieb im BSI zertifizierten Datacenter in Wiesbaden (ISO-27001) - Datensicherung nach einem Mehr-Generationen Prinzip - Technisches Applikationsmanagement (Patches, Releases) - Service-Level-Agreement für die Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen - Vollständiges Produktportfolio der P&I inkl. zukünftiger Entwicklungen - Erhalt der Rückrechnungsfähigkeit Fortführung des Vertrages mit der P&I AG für ihr Fachverfahren P&I LogaHR. Beinhaltet: HR-Cloud, Private Cloud für Mitarbeitende, Payroll, Personalkostenplanung, Meldewesen, Bescheinigungswesen, Abrechnungsanalyse, Bescheinigungswesen, Reisekostenabrechnung, HR-Management, e-Learning und Seminarplattform, Digitale Personalakte, BEM, Dokumentenmanagement, On- und Offboarding, Plattform für Erhebungen und Mitarbeiterumfragen, Stellenplanung und Organisationsmanagement, Mitarbeiterportal, Bewerbermanagement, Talent- und Profilmanagement, Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung, Projektzeiterfassung, Auswertungen und HR-Analyse, Intelligente Scouts, Digitaler Zwilling zum Testen, eine Intelligente Produktion und die KI Rund um das Thema HR für Anwendungsbetreuer und Mitarbeitende. Der Vertrag soll um 4 Jahre verlängert werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
- Direktvergabe (VEAT)
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.