AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/38e89a55-65cf-4e1d-a862-636bab638fdb/

Los 2 – Pfahlgründung

Notice-ID: 38e89a55-65cf-4e1d-a862-636bab638fdb · Procedure-ID: 3d01b5e2-a900-4f9b-9331-6da57a489a94

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Stammdaten

Auftraggeber
Gothaer Stadtwerke ENERGIE GmbH, Gotha
Veröffentlicht
21.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45251140 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
88.578 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gothaer Stadtwerke ENERGIE GmbH möchte einen atmosphärischen Großwärmespeicher zur Optimierung der Fahrweise der BHKW – Anlagen am Kraftwerksstandort HKW Gotha West errichten. Der Wärmespeicher hat eine Kapazität von 60 MWh, ein Volumen von ca. 2.600 m3 und daraus folgend einen Durchmesser von ca. 13m bei einer max. Höhe von ca. 23m. Der Großwärmespeicher und die Peripherieanlagen werden auf einem neu erworbenen Grundstück errichtet. Die Bauphase ist von März 2026 – August 2027 vorgesehen. Die notwendigen Leistungen hierfür werden in 6 Losen ausgeschrieben: Los 1 - Tiefbau, Los 2 - Pfahlgründung, Los 3 - Gründungsarbeiten, Los 4 - Wärmespeicher, Los 5 - Rohrbau/Anlagenbau und Los 6 - ELT und E-MSR. In diesem Los werden die Pfahlgründungsarbeiten ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.03.2026
Ende
10.04.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.01.2026
Zuschlagsentscheidung
05.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).