AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e20afe28c-36621e8e76f037aa) · Abgerufen am 18.08.2026 21:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3912a68c-f182-45d0-87fc-e9d788d4df8b/

Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Performance Marketing

Notice-ID: 3912a68c-f182-45d0-87fc-e9d788d4df8b · Procedure-ID: b5d9fc83-a06c-47cb-b1db-060e1182b7cc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neustadt an der Weinstraße für die Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH, Neustadt an der Weinstraße
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
15.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dienstleistungen im Bereich Perormance Marketing Ziel des Auftrags ist die strategische und operative Betreuung der digitalen Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Ticketverkäufe (insbesondere Dauerkarten). Die Maßnahmen sind dabei auf definierte Verkaufszeiträume (Peaks) sowie kontinuierliche Grundsichtbarkeit ("Grundrauschen") auszurichten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).