Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Vergeben Verkehr & Logistik
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EU-Oberschwelle

Logistikleistung Plakatierung (Freiflächennutzung) Suchtprävention (Aktionsmonat „Rauchfrei im Mai“ 2025)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen

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Branche „Verkehr & Logistik" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beabsichtigt, die beschriebene Leistung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 2 u. 4 i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV an die Out-of-Home Research & Service GmbH zu vergeben. Die Rechtsanwaltskanzlei BHO Legal ist damit beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen. Falls Sie Interesse an der Erbringung der Leistung haben, freuen wir uns über Ihr Angebot. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst: a. Die zu erbringende Leistung besteht in der Übernahme der Logistikleistungen zur geplanten Großflächenplakatierung zum Infektionsschutz im Jahr 2025 mit dem FAW im Umfang von 20.000 Citylightplakaten (CLP plano) und 10.000 Großflächenplakaten (18/1 gefalzt und gemappt). b. Die Leistung umfasst insbesondere: - Lagereingang - Konfektionierung - Ausgabe der Plakate an die Plakatierer - Anfahrt zum Werbeträger - Plakataushang/Klebung - Verwaltung (inkl. Handling und Abrechnung der Folgekosten) Des Weiteren ergibt sich die Leistung aus der anliegenden Leistungsbeschreibung und dem Vertrag (Anlage 02).

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Verfahrensvorschriften in Anlage 01. Der Zuschlag kann auf das Erstangebot erteilt werden.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Vergabe-Ergebnis

🤔 Vermutlicher Auftragnehmer Out-of-Home Research & Services GmbH · Frankfurt am Main (?)
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 17.12.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.

Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Out-of-Home Research & Services GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Out-of-Home Research & Services GmbH Wert nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 246.461 €
Median 514.000 €
Oberes Quartil 662.948 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Gering
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 30.12.2024
CPV-Code 79341400
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,1 in der Branche) (?)
Laufzeit 23.12.2024 – 30.04.2025

Bieter (1)
Out-of-Home Research & Services GmbH · Frankfurt am Main

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 17.12.2024

Ø Bieter in der Branche 6.1

Historischer Durchschnitt aus 72.091 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.595 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -8%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

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