AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wärmeversorgungsanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH, München
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Frist (Submission)
- 21.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45331100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ergänzung zu Ziffer 2.1, ca.-Mengen: 1 St. Fernwärmeübergabestation nach Standard der SWM mit ca. 500kW und Regelung bis Puffer und 2 Heizkreisen; 1 St. Kombinierter Vor- und Rücklaufverteiler bis 30 m³/h; 220 St. Armaturen DN 15-100; 8.790 m Rohrleitung aus Edelstahlrohr DN 14-100; 1m schwarzes Stahlrohr DN 15-100; 365 St. Kompaktheizkörper mit Ventilen; 240 St. Gliederheizkörper mit Ventilen; 2 St. Pumpen; 1 St. Druckhaltestation mit Entgasung und automatischer Nachspeisung; 2 St. Wärmemengenzähler; 2930 m Dämmung und Rohrleitungen und Formstücke mit Mineralwolle alukaschiert DN 15-100 im Bereich Vorwände; 1 St. Prov. Beheizung des Gebäudes zur Temperierung des Gebäudes mit Betreuung der Anlage; 146 St. Kernbohrungen DN 50-200 inkl. Entsorgung der Bohrkerne; 1 St. Splitgerät bestehend aus Innen- und Außeneinheit 3 kW; 1 St. Dokumentation; 1 St. Bestandsdokumentation.Bestandteil der Ausschreibung ist außerdem ein Instandhaltungsvertrag (Inspektion und Wartung), der für die Dauer von 4 Jahren nach erfolgter Abnahme der errichteten Anlage geschlossen werden soll.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 21.02.2028
- Ende
- 09.11.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 87 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.