AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Haus F - Erweiterung des Pathologischen Instituts Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1,2,3,8 Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 12.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Städtische Klinikum Karlsruhe plant die Sanierung des Hauses F. Das Haus F ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1907 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich. Im Rahmen der geplanten Umnutzung soll die alte Küche in ein Pathologie-Labor umgewandelt werden, welches auf einer Fläche von ca. 1.000 m² Platz finden soll. Diese Umnutzung erfordert eine umfassende energetische Ertüchtigung des Gebäudes, die den Austausch zahlreicher Fenster im Bereich der Pathologie umfasst. Zudem ist eine energetische Verbesserung der Außenwände durch Innen- und Außendämmung vorgesehen. Die Baukosten des Projektes (KG 200-600) werden auf ca. 6,9 Mio. € brutto geschätzt. Die Kosten der KG 410 (384.000 €) 420 (420.000 €), 430 (1.400.000 €) und 480 (450.000 €) werden auf insgesamt auf 2.654.000. € brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Abschluss Auswahlverfahren Vertragsschluss (geplant) Januar 2026 - Leistungsbeginn unmittelbar nach Vertragsschluss - Einreichung Bauantrag Mai 2026 - Baubeginn November 2026 - Baufertigstellung März 2028 - Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 8, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2026
- Ende
- 30.06.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.