AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=875794) · Abgerufen am 01.09.2026 02:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a64e718-8b39-48ee-9e65-75ea6805d894/

Erstellung des Fachverfahrens MNSW

Notice-ID: 3a64e718-8b39-48ee-9e65-75ea6805d894 · Procedure-ID: 7a11e6c2-a3fd-4a6e-a5c8-3e2b60686901

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Stammdaten

Auftraggeber
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bonn
Veröffentlicht
14.07.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei Entwicklungs- und Betriebsleistungen zur Erstellung eines Systems zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1239 des europäischen Parlaments und des Rates. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Konzeption, Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung, sowie der Betrieb des IT-Systems "Maritime National Single Window" (MNSW). Ziel ist der Aufbau einer zukunftsfähigen, modularen Systemlandschaft, die die Anforderungen des Lastenhefts zu MNSW-System 1.0 erfüllt und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Erweiterungen bildet.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
122 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).