AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD0D3G6/documents) · Abgerufen am 14.08.2026 22:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a93761c-dcb0-4a1d-bc1c-370d94ef854a/

Raumstrukturplan MG 2045+

Notice-ID: 3a93761c-dcb0-4a1d-bc1c-370d94ef854a · Procedure-ID: 1974bcfe-5a82-4741-81a3-f157014b0fa7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mönchengladbach, Mönchengladbach
Veröffentlicht
09.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71410000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Mönchengladbach hat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Stadtgebiet beschlossen. Fachlich wie prozessual ist es sinnvoll, grundlegende Zielsetzungen nicht erst im Zuge des formellen FNP-Verfahrens, sondern bereits im Vorfeld im Rahmen einer konzeptionellen Vorplanung zu erarbeiten. Daher soll der o. g. Raumstrukturplan als vorgelagertes Planungsinstrument der konzeptionellen Vorarbeit dienen und wird den fachlich-räumlichen Orientierungsrahmen für die künftige Stadtentwicklungsplanung darstellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.09.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).