AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a96bc92-9ad6-4951-a2d2-a0611c80b2e4/

Lieferung von Flaschengasen und Heliumprodukten an 7 hessische Hochschulen

Notice-ID: 3a96bc92-9ad6-4951-a2d2-a0611c80b2e4 · Procedure-ID: ddee6f67-9492-4352-8a8e-9205dcbf9c72

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24110000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.960.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel des Vergabeverfahrens war der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Deckung des Bedarfs der im durchgeführten Vergabeverfahren zusammengeschlossenen, 7 Hochschulen des Landes Hessen, an technischen Gasen (mit Ausnahme von Heliumprodukten) in Gasflaschen, verschiedener Art und Reinheit = Flaschengase (Los 1), bzw. an flüssigem Heliums in Dewaren/ Kannen und gasförmigem Helium in Gasflaschen = Heliumprodukte (Los 2). Zudem war, wenn auch in geringen Mengen, auch Trockeneis Teil der in Los 1 (Flaschengase) ausgeschriebenen Lieferleistung.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.10.2025
Zuschlagsentscheidung
24.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).