AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 18:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ae1945e-20f0-4a4b-8a3d-11016c8d0ebf/

Verwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen

Notice-ID: 3ae1945e-20f0-4a4b-8a3d-11016c8d0ebf · Procedure-ID: 011fac74-b9ef-4405-9821-9f4c38079486

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Füssen, Füssen
Veröffentlicht
03.07.2024
Frist (Submission)
16.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Beginn
01.01.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).