AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av260dd7-eu) · Abgerufen am 01.08.2026 17:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3bce9bdc-71d8-418b-aa77-4af36b2174d5/

Unterhaltsreinigung Zentrale Häuser/Frohschammer Str. für die Münchener Volkshochschule GmbH (MVHS)

Notice-ID: 3bce9bdc-71d8-418b-aa77-4af36b2174d5 · Procedure-ID: b5ea789e-d098-4234-8a43-d75ac8849636

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Volkshochschule GmbH, München
Veröffentlicht
12.08.2025
Frist (Submission)
25.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhaltsreinigung in den Gebäuden der Münchner Volkshochschule in der Orleansstr. 34,.der Schwanenthaler Str. 40 , der Landwehrstr. 32a und der Frohschammer Str. 14 mit einer Gesamtreinigungsfläche von 4190 m² sowie Sonderarbeiten auf Anforderung. Umfang und Einzelheiten zur zu erbringenden Leistung sind in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage 2.1), im Leistungsverzeichnis Los 1 (Vergabeunterlage 5.1) und im Vertrag (Vergabeunterlage 4.1).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).