AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.subreport.de/E72285526) · Abgerufen am 04.08.2026 19:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3c031fa0-1e4b-4d4e-bc2e-ec62b728a6bc/

Rahmenvereinbarung zur Anmietung von unterschiedlichen Kranklassen als Komplettleistung (3 Lose)

Notice-ID: 3c031fa0-1e4b-4d4e-bc2e-ec62b728a6bc · Procedure-ID: 15e298f3-ccae-4d19-a345-03954f60ba1f

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71321100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Mobil- und Autodrehkrane zur Sicherstellung von Hebearbeiten im Rahmen von Demontage-, Abriss- und Verwahrungsarbeiten von Betriebsanlagen sowie von Montage- und Instandhaltungsmaßnahmen an technischen Anlagen für die Standorte Ronneburg und Königstein der Wismut GmbH. Los 1 - Kranklassen mit max. Hublasten von 30 bis 100 Tonnen Los 2 - Kranklassen mit max. Hublasten von 110 bis 250 Tonnen Los 3 - Kranklassen mit max. Hublasten von 300 bis 350 Tonnen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).