AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3d7293ed-1e6e-4afe-86a8-29d2eee85796/

19FEI40954 ABS Berlin – Dresden, Fortführung 1. Baustufe, PA 3/VE 8.1: Ausbau Bf. Wünsdorf – Neuhof

Notice-ID: 3d7293ed-1e6e-4afe-86a8-29d2eee85796 · Procedure-ID: 0120944f-546e-4bc6-842c-d8dcb9e0af64

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
28.08.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45234116 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Los 1: Oberbau (ca. 3,9 km neue Gleise mit PSS/FSS, 8,6 km Oberbauertüchtigung mit Schienenschleifen,Einbau geogitterbewehrtes Tragschichtsystem ca. 2,0 km, 4 neue Weichen, Unterbauerneuerung unter 6Weichen, 1 Stumpfgleis (Verlängerung um ca. 30 m); Rückbau Mittelbahnsteig, Neubau Außenbahnsteigekonventionell, Bahnsteigausstattung; ca. 860 m Schallschutzwände (4-5 m hoch); Ersatz des Bahnübergangsdurch eine Personenunterführung; Kabeltiefbau; Errichtung Modulgebäude ESTW-A und Ausrüstung, Anlagender Leit- und Sicherungstechnik, Elektrische Energieanlagen, Anlagen der Telekommunikation Los 2: Oberleitungsanlagen (Bauform Re200, ca. 4 km Kettenwerk) Ergänzender Hinweis zu den Losangaben: Der Bieter kann auf ein oder beide Lose anbieten.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
23.12.2019
Zuschlagsentscheidung
20.12.2019

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).