AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ddb04db-6d10-47a6-85ca-83376e3ad470/

IM - Vorbereitung auf die Ausleseprüfung für die 2. Qualifikationsebene (nichttechnischer Dienst) - München

Notice-ID: 3ddb04db-6d10-47a6-85ca-83376e3ad470 · Procedure-ID: 27010597-7815-47de-b277-5f12ee2b1d74

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Stammdaten

Auftraggeber
BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAW, Köln
Veröffentlicht
08.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
80400000 — Bildung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Die Teilnehmenden (TN) werden umfassend auf den Stoff der LPA-Prüfung Bayern vorbereitet. Folgende Lerninhalte sollen vermittelt werden: • Deutsch (Rechtschreibung, Grammatik, Aufsatz) • Geschichte • Erdkunde • Staatsbürgerkunde • Wirtschaft und Recht • Allgemeinwissen Durchführung von mindestens zwei Einstellungstests der letzten Jahre Die Ausbildungsinhalte sind am aktuellen Vorgabenkatalog für die jeweiligen Prüfungen auszurichten. Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläres Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).