AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E75966898) · Abgerufen am 15.08.2026 18:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3e7cd607-ff0a-45d5-9b65-edafdc478ab3/

Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen

Notice-ID: 3e7cd607-ff0a-45d5-9b65-edafdc478ab3 · Procedure-ID: 0e551156-59b8-4487-a903-de2da1d0e80c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden, Freiburg
Veröffentlicht
05.08.2026
Frist (Submission)
25.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren- nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen Verwertung von Klärschlamm. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Variante B: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb- lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).