AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 04:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ea883ff-9ddd-4111-87d9-de94aa49cf7e/

Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co.KG (BEG); Erarbeitung, Begleitung u. Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung (Los1) sowie einer Informationskampagne (Los2) Angebotswettbewerb

Notice-ID: 3ea883ff-9ddd-4111-87d9-de94aa49cf7e · Procedure-ID: 83e49887-46c1-4938-a9d4-b814a0fef641

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG, Herne
Veröffentlicht
15.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
341.075 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gegenstand des Verfahren sind Leistungen Erarbeitung, Begleitung und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Erarbeitung, Begleitung und Durchführung einer Informationskampagne in zwei Losen

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
23 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.08.2025
Zuschlagsentscheidung
24.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).