AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 06:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f2d8ed6-ce76-4de3-a92c-df1c870bd81f/

Lieferung von einem dieselbetriebenem-Niederflur-Gelenkbus

Notice-ID: 3f2d8ed6-ce76-4de3-a92c-df1c870bd81f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rheinbahn AG, Düsseldorf
Veröffentlicht
04.12.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
34121400 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die zu vergebende Leistung umfasst die Belieferung eines Diesel-Gelenkbusses (Citaro G). Vorliegend beabsichtigt die Rheinbahn AG ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 5 SektVO durchzuführen, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist, ohne die betriebliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit erheblich zu beeinträchtigen: Es handelt sich um die Ersetzung eines einzigen Diesel-Busses, da aufgrund eines Unfalls die Flotte der Rheinbahn AG sich um einen Bus reduziert hat. Die Rheinbahn AG hat einen Vertrag mit der Daimler Buses GmbH über 65 Busse Ende 2024 geschlossen, sodass ein Bus - wie aus dem Bestand Diesel-Gelenkbusse (Citaro G) der Rheinbahn AG - beschafft werden soll. Die Diesel-Gelenkbusflotte der Rheinbahn besteht aus mehreren Fahrzeugtypen verschiedenen Baujahrs. Die übrigen Bestandsfahrzeuge erfüllen aufgrund ihres Alters nicht die komplexen Anforderungen an neue Diesel-Gelenkbusse. Faktisch hat damit die Rheinbahn AG bei der neuen Diesel-Gelenkbusflotte eine homogene Flotte. Ein Wechsel des Unternehmens hinsichtlich eines einzelnen Busses würde dazu führen, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Im Betrieb unterschiedlicher Fahrzeuge müssen sich das Fahrpersonal und die Leitstelle auf ständig wechselnde Bedingung und unterschiedliche Behebung von Fehlermeldungen einlassen. Ferner müssen Spezialwerkzeuge, fahrzeugbezogene Softwaretools sowie entsprechendes Mitarbeiter-Knowhow für unterschiedliche technische Ausstattungen aufgebaut und vorgehalten werden. Gleiches gilt für die Ersatzteilversorgung. Die Nutzung eines Busses eines anderen Herstellers würde zu technischen Inkompatibilitäten mit der bestehenden Infrastruktur führen, Kleinstmengen von Ersatzteilen anderer Hersteller sind indes kaum beschaffbar, führen aber zumindest zu sehr langen Lieferzeiten und damit zur geringen Verfügbarkeit des einzeln beschafften Busses. Dies würde wiederum zu verlängerten Ausfallzeiten führen und die Verfügbarkeit im Linienbetrieb beeinträchtigen. Der Mischbetrieb eines einzelnen Fahrzeugs eines anderen Herstellers führt zu erheblichen technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Nachteilen. Eine alternative Lösung steht nicht zur Verfügung, ohne die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Flotte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Daimler Buses GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Daimler Buses GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57 Ort: Mannheim NUTS-Code: DE126 Mannheim Postleitzahl: 68301 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.daimlertruck.com/unternehmen/daimler-buses

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).