AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f6381f6-15f1-41db-bab4-ec652fe51e00/

Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer (DVR) beabsichtigt im Rahmen der Unterhaltung von Bestandsbauwerken die Durchführung von Entschichtungs- und Beschichtungsarbeiten in der Pumpenkammer der Pumpe 2 im Schöpfwerk des Lesumsperrwerkes.

Notice-ID: 3f6381f6-15f1-41db-bab4-ec652fe51e00 · Procedure-ID: fb55a2ec-1744-44e5-bc1e-5f53588e1395

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Stammdaten

Auftraggeber
Bremischer Deichverband am rechten Weserufer, Bremen
Veröffentlicht
13.03.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer (DVR) beabsichtigt im Rahmen der Unterhaltung vonBestandsbauwerken die Durchführung von Entschichtungs- und Beschichtungsarbeiten in der Pumpenkammer der Pumpe 2 im Schöpfwerk des Lesumsperrwerkes. Die eigentliche Pumpe befindet sich in der Revision beim Hersteller und wird vorraussichtlich im September/Oktober 2026 wieder eingebaut. Auf Grund ihrer Baugröße weist die Pumpe kein klassisches Pumpengehäuse in Stahlbauausführung auf, das Pumpengehäuse wurde stattdessen in Stahlbeton ausgeführt und mit entsprechenden Einbauteilen (Einlaufdüse) versehen. Die Durchführung der Maßnahme kann ab Mai 2026 erfolgen und ist bis zum Wiedereinbau der Pumpe abzuschließen (Stichtag 31.08.26). Der Bauzeitenplan ist mit dem AG und anderen vor Ort tätigen Gewerken abzustimmen. Der genaue Leistungsumfang ist im folgenden Dokument beschrieben

Vertragslaufzeit

Beginn
04.05.2026
Ende
31.08.2026
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).