AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3f99ea33-7a00-4c4f-bd4e-8fc03ec3b5a9/

Planung der Brandschutzsanierung bei Hochbau/Architektur am Berufsbildungszentrum (BBZ) Ahrensburg

Notice-ID: 3f99ea33-7a00-4c4f-bd4e-8fc03ec3b5a9 · Procedure-ID: 3f99ea33-7a00-4c4f-bd4e-8fc03ec3b5a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Stormarn, Bad Oldesloe
Veröffentlicht
24.02.2026
Frist (Submission)
31.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kreis Stormarn beabsichtigt die Vergabe freiberuflicher Leistungen gem. §§ 33 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Projektplanung Gebäude: Projektbezeichnung: Brandschutz BBZ Ahrensburg Projektstandort: 22926 Ahrensburg Art des Bauvorhabens: Brandschutzsanierung / Bestandssanierung Nutzung: Berufsschule Das zu sanierende Objekt ist ein öffentlich genutztes Gebäude (Berufsschule) und ist demnach als Sonderbau einzustufen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
01.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).