AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3fa03700-1b08-42df-b9f4-c6cbfed032d3) · Abgerufen am 02.09.2026 22:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3fa03700-1b08-42df-b9f4-c6cbfed032d3/

Dynamic Application Security Testing (DAST) Tool

Notice-ID: 3fa03700-1b08-42df-b9f4-c6cbfed032d3 · Procedure-ID: 7ea52fe9-44c8-4fd7-9ac8-c7f26bd702b4

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
18.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
1.208.463 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über ein Dynamic Application Security Testing (DAST) Tool. Die DB Systel ist auf der Suche nach einem Lieferanten für eine Lösung für das Dynamic Appli-cation Security Testing (DAST) von Webanwendungen und APIs. Eine DAST-Lösung ist ein Tool, welches Schwachstellen in Webanwendungen und APIs zur Laufzeit durch das Interagie-ren mit der Anwendung automatisiert detektiert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
01.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Computacenter AG & Co. oHG
Vertragsabschluss
01.07.2024
Zuschlagsentscheidung
06.06.2024
Angebotsspanne
1.208.463 – 1.208.463 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).