AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY7YTLJVCWBX/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 06:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/401ed822-d764-40e2-97cc-6ce33c79f2e8/

Rahmenvertrag zur Lieferung von FFP2-Masken

Notice-ID: 401ed822-d764-40e2-97cc-6ce33c79f2e8 · Procedure-ID: 26091ce3-4159-46b4-85c6-dc87f0c658ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
08.08.2025
Frist (Submission)
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33140000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Los betrifft die Lieferung von bis zu 9.051.098 Masken in C-Form. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2.638.117 Masken. — Das Los betrifft die Lieferung von bis zu 12.671.759 Masken in C-Form und Fischform (C-Form ca. 40 %, Fischform ca. 60 %). Die Mindestabnahmemenge beträgt 3.693.396 Masken. — Das Los betrifft die Lieferung von bis zu 2.896.484 Masken in C-Form. Die Mindestabnahmemenge beträgt 844.217 Masken. — Das Los betrifft die Lieferung von bis zu 5.430.659 Masken in C-Form. Die Mindestab-nahmemenge beträgt 1.582.870 Masken.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).