2. SBSS München, VE 30.4c, Rückbau MAN-Dach und Abbruch bis Querbahnsteig für die westliche Erweiterung
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Abbrucharbeiten: - Abbruch umbauter Raum ca. 120.000 m² Erdbau: - Aushubarbeiten ca. 5.000 m³ Hochbauarbeiten: - Beton- und Stahlbetonarbeiten ca. 480 m³ - Betonstahl ca. 70 t - Mauerwerk ca. 2.000 m² Spezialtiefbauarbeiten: - Verpressanker als Daueranker ca. 600 m - Abschnittsweise Unterfangung ca. 125 m - Verpresspfähle ca. 1.150 m Baubehelfe: - Gerüstbühne ca. 1.900 m² - Montagetürme (Stahlverbundkonstruktion) ca. 80 to
KI-Eignungsanalyse
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für umfangreiche Abbruch-, Erdbau-, Hochbau- und Spezialtiefbauarbeiten im Rahmen der westlichen Erweiterung des SBSS München.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.126 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
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38 Veröffentlichungen
- 26.03.2026 7040 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist bereits für anderweitige Mauerwerksarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 02.03.2026 7039 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. 7068 Der AN ist bereits mit Suchschürfen beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 29.01.2026 7195 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen der Abbrucharbeiten vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gemVOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen znicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Abbrucharbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
- 05.01.2026 7097 - Der AN ist bbereits mit den Arbeiten im Transittunnel beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7110 - Der AN ist bereits mit dem Rückbau des Gebäudes und den zugehörigen Absturzsicherungen beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7113 - Der AN ist bereits mit den Abbrucharbeiten und der Baustellenabsicherung beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7115 - Der AN ist bereits mit dem Rückbau des MAN-Dachs und dem Stahlbau beauftragt.. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7140 - Der AN ist bereits mit der W+M-Planung, Fertigung und Montage des Stahlbaugerüst und der Gerüstbühne für den Rückbau des MAN-Dach beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand und Schnittstellen entstehen würden und sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. Es stehen auch keine zusätzlichen BE-Flächen auf dem Querbahnsteig, sowie im Bereich des Hbf für die Anlieferung und Lagerung der Bauteile zur Verfügung. Eine Abwicklung hintereinander ist auf Grund der Auswirkungen auf den Gesamtfertigstellungstermin nicht darstellbar. 7147 - Der AN ist bereits mit den Arbeiten an der Lärmschutzwand sowie mit dem Abbruch beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. Weiterhin wird in die bereits bestehde LSW eingriffen, so das ein Einsatz eines weiteren AN aus Gewährleistungsgründen ausgeschlossen ist. 7154 - Der AN ist bereits mit den Arbeiten zur Errichtung des Gerüst auf dem Querbahnsteig beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zusätzliche zeitliche Verzögerungen zur Folge, da sich ein neuer AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7167 - Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen des Abbruchs beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 7196 - Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen der Abbrucharbeiten vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gemVOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen znicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Abbrucharbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
- 15.12.2025 7193 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, weil die Vorhaltung des Arbeitsgerüstes nicht vom Rückbau des Arbeitsgerüstes trennbar ist. Die fachtechnische Verantwortung für den Rückbau muss zwingend bei der vorhaltenden Firma, die auch das Gerüst aufgestellt hat, liegen. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Firma großen Aufwand betreiben müsste, um alle erforderlichen technischen Massnahmen zu planen und die entsprechenden Voraussetzungen kennenzulernen. Darüber hinaus würde bei Trennung der Leistungen das Risiko besteht, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistungen damit nicht gem. VOB abgenommen werden können, da er die anderen Leistungen zur Montage des Wartungsstegs nicht ausführt. Dies könnte zu erheblichen Zusatzkosten und unübersichtlichen Verantwortlichkeiten führen.
- 01.12.2025 7194 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese vertraglich bereits an den AN übergeben wurden. aktuell
- 25.11.2025 7026 - Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. entsprechende Logistik und Fachwissen sind für die gegenständlichen Arbeiten bereits vorhanden. Weiterhin sind die zusätzlichen Leistungen technisch eng miteinander verzahnt, da alle notwendigen Maßnahmen zeitgleich mit den Abbrucharbeiten auf einem sehr kleinem Baufeld im Umgriff des Hbf München ausgeführt werden müssen. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen und sich aufwendig in die geplante Logistik der Bau AN einarbeiten müsste, und durch die sich ständig änderten Planungen des Bau AN auf Grund der örtlichen Gegenbenheiten und des begrenzten Baufeldes ein weiterer Auftragnehmer Behinderungen in der Planung zur Folge hätte.
- 16.10.2025 7080 - Der AN ist bereitst mit der Montage sowie der W+M-Planung für den Stahlbau beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7087 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. 7142 - Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN. 7155 - Der Abbruch des Verbindungsbau nach erfolgtem Rückbau der Betonleitung muss in der betonierfreien Zeit der Hauptbaumaßnahme erfolgen, um die negativen wirtschafltichen und bauablauftechnischen Auswirkungen auf die Hauptbaumaßnahme am Hbf zu reduzieren. Da die Nutzung der nächsten betonierfreien Zeit eine Verzögerung von mehreren Monaten der gegenständlichen VE 30.4c zur Folge gehabt hätte, musste zur Vermeidung weiterer Störungen im Bauablauf der Abbruch des Verbindungsbaus vorgezogen werden, so das ein gleichzeitiger Abbruch mit dem Ostgebäude Nord nicht realisierbar ist
- 16.10.2025 39 - Die zusätzlichen Leistungen beinhalten die Ausführung von Stahlrahmen im Transittunnel und sind technisch mit den parallel im Transittunnel stattfindenen Arbeiten (Herstellung Stützwand und Gründungen) eng verzahnt und dienen der Gründung des Gerüst auf dem QBS. Alle gennanten Maßnahmen, insbesondere die zusätzlichen Mahnahmen, müssen zeitgleich im Transittunnel des Hbf München ausgeführt werden. Der Einsatz einer weiteren Firma ist daher ausgeschlossen. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Baufirma aufgrund des beengten Baufelds die Leistungen nur hintereinander abwickeln könnte. Dies würde würde den AG der Haupmaßnahme stark behindern und würde sich direkt auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme auswirken. 7025 - Der AN ist mit der grundlegenden Begutachtung der Auflagerpunkte bereits beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 7031 - Der AN ist bereits mit den Abbrucharbeiten beauftragtt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 16.10.2025 7096 - Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN. 7107 - Ausführung der Brandschutzverkleidung der DHSW mittels Promatect-Platten und Verwendung der Baustelleinrichtung vor Ort, da der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN steht. 7114 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. 7157 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. 7180 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 14.10.2025 7178 - Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen des Abbruchs beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 7182 - Da die Bereiche nicht Abgebrochen werden und weiterhin als Dach für die Reisenden dienen ist die Überarbeitung bzw. Anarbeitung der Dichtung unumgänglich für die erbringung der Hauptvertraglichlichen Leistung. Ebenso zur Sicherstellung von Gewährleistungs und Haftugsfragen ist es bei der Planung notwendig, die Abdichtung auszuführen, da die Gewerke ineinander übergehen. Eine technische Trennung ist daher nicht möglich. Ohne die Abdichtungsarbeiten könnte die Dichtheit des Gesamtsystems nicht gewährleistet werden, was zu einem Sicherehitsrisiko (überfreirende Nässe) führen könnte. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Firma oder selbst der AG aufgrund des beengten Baufelds die Leistungen nur hintereinander abwickeln könnte. Dies würde den AN der Haupmaßnahme stark behindern und würde sich in Folge der Unterbrechung auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme auswirken. Weiterhin würde es bei einer Trennung der Leistung zu unkalkulierbaren Folgekosten und Terminverschieb
- 14.10.2025 7181 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. 7186 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 13.10.2025 41 Bei den gegenständlichen geänderten Leistungen handelt es sich lediglich um den Austausch eines Produktes im Rahmen der Herstellung der Mikropfähle, auf das der AN der VE 30.4c eingestellt ist. Der Einsatz einer weiteren Firma ist auf Grund der äußerst beengten Platzverhältnisse ausgeschlossen, da ein weiterer AN zu massiven Behinderungen im Bauablauf führen würde. Auch führt die Herstellung einzelner Bauteile im direkten Umfeld der bestehenden Bauteile des AN's der VE 30.4c zu einem erhöhtem Risiko in Folge des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Baufirma aufgrund des beengten Baufelds die Leistungen nur hintereinander abwickeln könnte. Dies würde würde den AG der Hauptmaßnahme stark behindern und würde sich direkt auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme auswirken. 7059 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese vertraglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 07.10.2025 MKA 146 Während der statischen Berechnungen im Rahmen der AP traten an verschiedenen Stellen höhere Kräfte auf, als ursprünglich angenommen war und/oder seitens des Prüfsachverständigen wurden zusätzliche stabilisierende Maßnahmen gefordert. Die Hieraus resultierenden Änderungen und Anpassungen der W&M-Planung sowie die zusätzlich erforderlichen Bauteile sind nicht Umfang des ursprünglichen Leistungssolls des AN-Bau gewesen. Der AN hat bereits die W&M-Planung und Ausführung der gesamten Stahlkonstruktion in seinem Leistungsumfang. Die zusätzlichen Bauteile sind Teil der Stahlkonstruktion. Ein Wechsel des AN lässt sich an dieser Stelle nicht realisieren, weil die zusätzliche Leistung nicht von der Gesamtleistung zu trennen ist. MKA 148 Das Leistungssoll des AN sah vor, dass die Stahlstützen der Schutzwand, die den Querbahnsteig von der Baugrube der westlichen Erweiterung abtrennt, auf den Bodenbelag des Bahnsteigs gegründet werden. Erst während der Bauzeit wurde festgestellt, dass der Geschoßdeckenaufbau des Querbahnsteigs nicht homogen ist und eine Gründung der Stützen auf dem Bodenbelag nicht ausreichende Tragfähigkeit aufweist. MKA 149 Es ist nicht möglich diese Arbeiten an aus dem Bauvertrag ausgelöste Unternehmen getrennt zu vergeben, da es sich um Arbeiten im engen Zusammenhang mit der Herstellung der Montagebrücke und dem Rückbau des MAN-Dachs handelt. Die Zusammenhänge sind zeitlicher, logistischer und tragwerkstechnischer Natur. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN. MKA 187 Die Bestandspläne gaben teilweise falsche Angaben zum Aufbau der Decke am Querbahnsteig wieder. Wie sich nach BWUs an verschiedenen Stellen der Querbahnsteigdecke herausstellte, ist der Deckenaufbau nicht homogen und ändert sich über die gesamte Fläche mehrfach stellenweise. Aufgrund der neuen Erkenntnisse lässt es sich nicht vermeiden, den Trennschnitt auch durch Stahlträger im Beton zu führen, was ursprünglich nicht im beauftragten Leistungsumfang war. MKA 189 Diese erforderlichen zusätzlichen Leistungen sind für den statischen Nachweis der verbleibenden Bestandgebäude erforderlich, um nach dem Abbruch der daran anschließenden Gebäude, die Standsicherheit der verbleibenden Gebäude gewährleisten zu können. Die Bestandsunterlagen gaben hierzu nicht ausreichend detaillierte und verlässliche Angaben zum substanziellen Bauteilaufbau an, oder waren stellenweise widersprüchlich. MKA 190 Zur Erfüllung der statischen Anforderungen und der Forderungen des PSVs sind die zusätzlichen Leistungen erforderlich.
- 01.10.2025 MKA 178 Diese Änderungen wurden erst nach dem Vorliegen des finalen Brandschutzkonzeptes und nach der Vorprüfung der AP durch den Brandschutz-Prüfer erforderlich. MKA 184 Zur Erfüllung des Brandschutzes und der statischen Anforderungen sind die zusätzlichen Leistungen erforderlich.
- 11.08.2025 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertraglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 23.07.2025 MKA 117 Durch eine Stellungnahme des Bodengutachters Boley Geotechnik zum Wiedereinbau von Aushubmaterial für Fundamente am Querbahnsteig, wurde es erforderlich das Aushubmaterial vor dem Wiedereinbau aufzuarbeiten. Diese zusätzliche Leistung war im HLV nicht vorgesehen. MKA 124 Der AN ist bereits mit den Rückbau- und Abbrucharbeiten für die westliche Erweiterung beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. MKA 140 Der AN ist mit der Lieferung und Montage der Schutzwandpaneele beauftragt. Eine separate Beauftragung der Anschlusspunkte am Fuße der Paneele und die Verfüllung vorbereiteter Anschlusspunkte, lässt sich nicht von der bereits beauftragten Leistung trennen. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde MKA 147 Die Ausführung der Fußpunkte der Paneele muss, entsprechend geänderter Brandschutzanforderungen, in den Bodenaufbau integriert werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur aufgesetzt werden. Zudem müssen die Baufelder auf dem Querbahnsteig während des Bauverlaufs in mehrere kleine wandernde Baufelder angepasst werden. Zur Einhaltung der notwendigen Durchgangsbreiten und der damit einhergehenden Wegeleitung von Passanten, ergeben sich zusätzliche Arbeitsschritte bei der Herstellung des Fußpunktbereiches der Schutzwandpaneele. Wegen der wandernden Baufelder müssen bereits abgebrochene Teilbereiche wieder provisorisch verfüllt werden, um Bereiche für den Personenverkehr frei geben zu können, bevor mit den nächsten Abschnitten begonnen werden kann. MKA 170 Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Entkernung und Rückbau des Untergeschosses beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. MKA 173 Der geänderte Leistungsumfang wurde durch nachträglich erforderliche BWUs und statisch/technischen Erfordernissen während der Detailausarbeitung der AP erforderlich. MKA 174 Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen des Abbruchs beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. MKA 176 Diese Änderung wurde erst nach Analytik-Ergebnisse aus der nachgezogenen Bausubstanzuntersuchung erkennbar und erforderlich. MKA 178 Diese Änderung wurde erst nach baulichen Offenlegungen am Bestand erkennbar und erforderlich.
- 09.07.2025 7142 Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN.
- 20.06.2025 41: Bei den gegenständlichen geänderten Leistungen handelt es sich lediglich um den Austausch eines Produktes im Rahmen der Herstellung der Mikropfähle, auf das der AN der VE 30.4c eingestellt ist. Der Einsatz einer weiteren Firma ist auf Grund der äußerst beengten Platzverhältnisse ausgeschlossen, da ein weiterer AN zu massiven Behinderungen im Bauablauf führen würde. Auch führt die Herstellung einzelner Bauteile im direkten Umfeld der bestehenden Bauteile des AN's der VE 30.4c zu einem erhöhtem Risiko in Folge des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Baufirma aufgrund des beengten Baufelds die Leistungen nur hintereinander abwickeln könnte. Dies würde würde den AG der Hauptmaßnahme stark behindern und würde sich direkt auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme auswirken. 7125: Der AN ist bereits mit der Produktion und der Montage des Stahlbaus beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. Zudem geben die Platzverhältnisse keine weitere BE-Fläche für einen weiteren Auftragnehmer her, die Arbeiten müssten nacheinander ausgeführt werden, was nicht möglich ist. 7152: Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen in diesem Bereich zur Vorbereitung des Stahlbaus sowie den Abbrucharbeiten selbst beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 7153: Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen in diesem Bereich zur Vorbereitung des Stahlbaus sowie den Abbrucharbeiten selbst beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 7159: Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen des Stahlbaus beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 7160: Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen des Stahlbaus beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 17.06.2025 7170 - Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Errichtung der s.g. Querschutzwand beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 04.06.2025 MKA 155 - Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gerüstbühne beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. MKA 156 - Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gerüstbühne beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. MKA 157 - Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Durchführung der o.g. Maßnahmen und der Errichtung des Arbeitsgerüstes beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. MKA 162 - Die geänderte zusätzliche Leistung wird durch die angepasste AP erforderlich, weil die ursprüglich vorgesehenen Fachwerkträger entfallen. MKA 171 - Der AN ist bereits mit sämtlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gerüstbühne beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 22.05.2025 67: Der AN ist mit der Herstellung der Mikropfähle beauftragt. Das Rückflussmaterial aus der Herstellung wird auf der BE-Fläche gesammelt. Für einen weiteren AN stehen auf dem Baufeld keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung. Das Rückflussmaterial aus der Herstellung ist dem Herstellprozess zuzuordnen und kann nicht von diesem getrennt werden. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Baufirma aufgrund des beengten Baufelds den AN der Hauptmaßnahme stark behindern würde, was sich direkt auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme auswirken würde 71: Der AN ist bereits mit den Abbrucharbeiten beauftragt und die Abbruchbereiche wurden an den AN übergeben. Ein wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 88: Der AN ist mit der Leistung beauftragt und hat die Leistung entsprechend der freigegebenen Ausführungsplanung umzusetzen. Zudem entständen hohe Zusatzkosten, da eine weitere Baufirma aufgrund des beengten Baufelds die Leistungen nur zeitlich versetzt abwickeln könnte. Dies würde den AN in der Erbringung der Hauptmaßnahme stark behindern. Damit wäre eine direkte schädliche Auswirkung auf die Leistungserbringung der Hauptmaßnahme unvermeidbar 131: Es ist nicht möglich diese zusätzliche Leistung getrennt zu vergeben, da es sich um Bauteile handelt, die eng mit der Herstellung und Errichtung der darüber befindlichen Stahlkonstuktion, insbesondere der Stützen der Querschutzwände, verbunden ist. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN 158: Der AN ist bereits mit der Verkehrssicherung und sämtlichen Maßnahmen für den Abbruch des Ostgebäudes Nord beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde.
- 13.03.2025 7074: Der AN ist bereits mit dem Abbruch des südl. Ladehofes beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 18.02.2025 MKA105: Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN. MKA112: Die Herstellung der Sonderbauteile in Form von zwei Streifenfundamenten und ein abgestuften Plattenfundament sowie die Erschwernisse aufgrund von vorhandener Grundwasserleitung ATH innerhalb des Transittunnels wurden erst im Bauablauf bekannt und erforderlich. Diese Leistung ist nicht Vertragsbestandteil weshalb diese Leistung zusätzlich vergütet werden muss MKA135: Es ist nicht möglich diese Arbeiten an aus dem Bauvertrag ausgelöste Unternehmen getrennt zu vergeben, da es sich um Arbeiten im engen Zusammenhang mit der Herstellung der Montagebrücke und dem Rückbau des MAN-Dachs handelt. Die Zusammenhänge sind zeitlicher, logistischer und tragwerkstechnischer Natur. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN.
- 28.01.2025 MKA054: Der AN ist bereits mit der Herstellung der Fundamente der Montagetürme auf dem Querbahnsteig beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. // MKA096: Der AN ist bereits mit der Herstellung der Fundamente der Montagetürme auf dem Querbahnsteig beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. // MKA097: Der AN ist bereits mit der Herstellung des Pfahlkopfbalkens beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. // MKA101: Der AN ist bereits mit der Herstellung der Stützwand beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. // MKA106: Der AN ist bereits mit der Fundamentherstellung beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. MKA109: Der AN ist bereits mit der Herstellung der Stützwand beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 08.01.2025 139, Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen in diesem Bereich zur Vorbereitung des Abbruchs sowie den Abbrucharbeiten selbst beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 141 Der AN ist bereits mit weiteren, vergleichbaren Maßnahmen in diesem Bereich zur Vorbereitung des Abbruchs sowie den Abbrucharbeiten selbst beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde. 110 Zusätzliche horizontale Zugelemente zwischen den Stützenfüßen wurden erforderlich, um Horizontalkräfte aufzunehmen, welche von der Bodenplatte nicht aufgenommen werden können Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen Bau AN. 103, Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen Bau AN. 104, Es ist nicht möglich geänderte Details an aus dem Bauvertrag beauftragen Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen Bau AN. 129 Der AN ist bereits mit den Arbeiten an der Stützwand sowie mit dem Abbruch beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. 121 Die Belagsergänzung am dem Querbahnsteig stellt einen integralen Anteil der Fundamentierungs- und Stahlarbeitern auf dem Querbahnsteig dar, der Wechsel des AN's ist aus Gewährleistungsgründen nicht möglich. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und nicht vorhandenen zusätzlichen Flächen für Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen Bau AN. 128 Der AN ist bereits mit den Arbeiten an der Lärmschutzwand sowie mit dem Abbruch beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. Weiterhin wird in die bereits berstende LSW eingriffen, so das ein Einsatz eines weiteren AN aus Gewährleistungsgründen ausgeschlossen ist. 137 Der AN ist bereits mit der Errichtung der Lärmschutzwand in der Arnulfstraße im Zuge des Abbruchs des Ostgebäudes Nord beauftragt und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese vertraglich bereits an den AN übergeben wurden. 125 Der AN ist bereits mit den Arbeiten an der Lärmschutzwand sowie mit dem Abbruch beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste. Weiterhin wird in die bereits berstende LSW eingriffen, so das ein Einsatz eines weiteren AN aus Gewährleistungsgründen ausgeschlossen ist. 123 Der AN ist bereits mit den Arbeiten an der Lärmschutzwand sowie mit dem Abbruch beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 21.10.2024 NT_05 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften mit zugewiesenen BE Flächen vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden. NT_04 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften mit zugewiesenen BE Flächen vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 23.09.2024 LÄ132 Schadstoffsanierung des Gehwegs im östlichen Bereich des Ostgebäudes Nord und anschließende Entsorgung des ausgebauten Teerkorks. Nachfolgend soll der Untergund für die Lärmscutzwand enstprechend wiederhergestellt werden.
- 19.09.2024 MKA133 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 09.08.2024 LÄ7054 Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 05.03.2024 46 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften mit zugewiesenen BE Flächen vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 05.03.2024 32- Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften mit zugewiesenen BE Flächen vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 05.03.2024 41 - Zum Schutz der Lärmschutzwandpaneele soll temporär die Ausfachung mittels Holzdielen und Schaltafeln erfolgen.
- 05.03.2024 7006 - Der AN ist bereits mit der technsichen Bearbeitung des Hauptauftrags beauftragt und vertraut. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 05.03.2024 56 - Der AN ist bereits mit dem Schutz des Abgangs beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, die hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen müsste.
- 05.03.2024 46 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften mit zugewiesenen BE Flächen vor Ort. Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
- 05.03.2024 2 - Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. entsprechende Logistik und Fachwissen sind für die gegenständlichen Arbeiten bereits vorhanden. Weiterhin sind die zusätzlichen Leistungen technisch eng miteinander verzahnt, da alle notwendigen Maßnahmen zeitgleich auf einem Gehsteig im Umgriff des Hbf München ausgeführt werden müssen. Ein Wechsel des AN hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge, da hier ein erhöhter Abstimmungsaufwand entstünde, da sich der neue AN erst auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen und aufwendig mobilisieren müsste, und durch die örtlichen Gegenbenheiten und des begrenzten Baufeldes ein weiterer Auftragnehmer Behinderungen in der Ausführung zur Folge hätte.
- 05.03.2024 48 - Der AN ist mit der Gebäudestruktur vertraut und hat bereits eingewiesenes Personal inkl. Gerätschaften vor Ort und ist für die Abbrucharbeiten beauftragt . Für einen weiteren AN stehen keine weiteren Nutzflächen zur Verfügung, da diese Vertaglich bereits an den AN übergeben wurden.
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