AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/416f5ca4-7a3d-4291-bffb-88bef552e0e0) · Abgerufen am 29.09.2026 15:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/416f5ca4-7a3d-4291-bffb-88bef552e0e0/

Cloud-Partner

Notice-ID: 416f5ca4-7a3d-4291-bffb-88bef552e0e0 · Procedure-ID: 3b10b681-74dc-4955-80db-51f26d1dfbec

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Stammdaten

Auftraggeber
Dataport AöR, Altenholz
Veröffentlicht
16.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Ziel der Nutzbarmachung von Leistungen aus Cloud-Umgebungen, u. a. von Microsoft Azure und IONOS mit dreijähriger Laufzeit (Beginn: 04.07.2024) und einer Verlängerungsoption von einem Jahr. Gesucht wird ein Cloud-Partner, der jeweils das vollständige Spektrum der Cloud- Produk-te bzw. Cloud Services von verschiedenen leistungsfähigen Cloud Anbietern (Vendoren) mit breiten Angebotsspektren insbesondere an IaaS- und PaaS-Artikeln anbieten kann, auf deren Basis der Auftraggeber sowie dessen Träger und Kunden Fachanwendungen aufbauen und betreiben können.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2024
Ende
05.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bechtle GmbH IT-Systemhaus Hamburg
Vertragsabschluss
02.07.2024
Zuschlagsentscheidung
19.06.2024
Angebotsspanne
1 – 1 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).