AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E22347563) · Abgerufen am 11.09.2026 04:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/41a425ff-cbaf-42fd-9c1c-5a0c4c7a8826/

Baugrube

Notice-ID: 41a425ff-cbaf-42fd-9c1c-5a0c4c7a8826 · Procedure-ID: eebf8482-f2a5-4f17-b097-b7eb708ce01d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Herzzentrum Dresden GmbH - Universitätsklinik, Dresden
Veröffentlicht
15.01.2025
Frist (Submission)
28.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221250 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

000 - Baustelleneinrichtungen; Verkehrssicherungs- und Sicherheitseinrichtungen 002 - Erdarbeiten 006 - Spezialtiefbauarbeiten 008 - Wasserhaltungsarbeiten 019 - Kampfmittelräumarbeiten 084 - Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten 087 - Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung Baugrubenherstellung in innerstädtischem Kontext; ca. 2.500 m2 rückverankerter Trägerbohlverbau, Tiefe (Geländedifferenz) im Mittel 6,0 m; Gesamtaushubmenge ca. 65.000 m3, davon 25.000 m3 anthropogene Auffüllungen/Oberboden-teilweise schadstoffbelastet bis Z2; 40.000 m3 Kiese, Sande

Vertragslaufzeit

Beginn
17.03.2025
Ende
03.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage
Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).