AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Beschaffung mobile Zufahrtssperren

Notice-ID: 41f34f5f-0b3e-4e0c-8f59-0ecfd981f4af · Procedure-ID: c17c3d0a-08aa-4714-b3c3-67d64b193632

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Göttingen, Göttingen
Veröffentlicht
29.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
280.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

wesentliche Merkmale der Lieferleistung sind: -Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen -Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m -Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm -Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar) -Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen -Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
09.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Consel Group AG
Vertragsabschluss
24.08.2026
Zuschlagsentscheidung
20.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).