AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 10:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/44150b08-59d5-4856-82d8-d4b3650ae8d6/

Lieferung von Recyclingpapier für die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg und Nürnberg

Notice-ID: 44150b08-59d5-4856-82d8-d4b3650ae8d6 · Procedure-ID: 00fe8037-b5b3-4049-ade6-fcb812061481

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Nürnberg
Veröffentlicht
19.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30197642 — Büromaschinen und Computer
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
196.530 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Recyclingpapier zu 80g/m² (geriest, gelocht und ungelocht), Gesamtmenge ca. 37,5 Mio. Blatt. Zu liefern ist Recyclingpapier 70er ISO-Weiße (DIN A4 und DIN A3), 90er ISO-Weiße (DIN A4 und DIN A3), 100er ISO-Weiße (DIN A4 und DIN A3) sowie pastellfarbiges (gelb, lachs, rosa, grün, blau), Frischholzpapier (DIN A4) und intensivfarbiges (mandarin, rot) Papier (DIN A4). Die näheren Spezifikationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.03.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.12.2024
Zuschlagsentscheidung
06.12.2024
Angebotsspanne
196.530 – 205.107 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).