AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Materialbeschaffung Elektro, Sanitär-Heizung, Maler, Baustoffe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Frist (Submission)
- 04.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 42131110 — Industrie- und Baumaschinen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.235.294 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Lieferleistungen von Materialbeschaffungen baulicher Kleinartikel für diverse Liegenschaften des Landes Berlin und vereinzelt im Umland. Es wird in 4 Losen wie folgt ausgeschrieben: Los 1: Kleinartikel Heizung/Sanitär; Los 2: Kleinartikel Elektro; Los 3: Kleinartikel Maler; Los 4: Baustoffmaterialen. Je Los wird ein Rahmenvertragspartner gebunden. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen beträgt 1.235.294,12 EUR netto / 1.470.000,00 EUR brutto, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit (inkl. optionaler zweimaliger Verlängerung) von 4 Jahren (48 Monate) und wir wie folgt auf die Lose verteilt: Auftragsvolumen Los 1: 352.941,18 EUR netto / 420.000,00 EUR brutto; Auftragsvolumen Los 2: 277.310,92 EUR netto / 330.000,00 EUR brutto; Auftragsvolumen Los 3: 453.781,51 EUR netto / 540.000,00 EUR brutto; Auftragsvolumen Los 4: 151.260,50 EUR netto / 180.000,00 EUR brutto.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 118 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.