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Bereitstellung und Implementierung eines HRM Systems
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken · Saarland · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBereitstellung und Implementierung eines HRM Systems🏆 P&I Personal & Informatik AG · Wiesbaden
- P&I Personal & Informatik AG · Wiesbaden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe zur Bereitstellung und Implementierung eines HRM Systems. Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.Kosten
Zum Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
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Konzeptionelle Idee in Schriftform 8 %Qualität
Zum Zuschlagskriterium Konzeptionelle Idee (schriftliches Konzept bei Angebotsabgabe) Bitte beschreiben Sie in freier Form (Fließtext) Ihre Ausführungen zur konzeptionellen Idee (zum Vorgehen gemäß der Leistungsbeschreibung dieser Vergabeunterlagen). Die Anforderungen an das Konzept sind der Leistungsbeschreibung in dieser Unterlage zu entnehmen. Das schriftliche Konzept soll Aufschluss über das konzeptionelle Vorgehen geben. Alle im LV aufgeführten Anforderungen sollen Berücksichtigung finden. Jedes Konzept wird dabei geprüft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Anforde-rungserfüllung. Im Rahmen der konzeptionellen Idee soll mindestens schriftlich dargestellt werden: - Grundverständnis des Auftrages - Welche Mitarbeiter des Auftragnehmers sind mit welchen Tätigkeiten am Projekt beteiligt? Bitte stellen Sie hier explizit durch Einreichung von CV`s dar, welche Mitarbeiter konkret an diesem Projekt arbeiten werden. Stellen Sie bitte ebenfalls die Qualifikation dieser Mitarbeiter dar (Erfahrung hinsicht-lich Implementierungen). Stellen Sie bitte überdies dar, wie sich das Team für den CISPA-Auftrag zusammenstellt (Projektleitung abwärts) und welche Vertretungen für ggfs. entstehende Personalausfälle sichergestellt werden. - Stellen Sie bitte ebenfalls schriftlich dar, welche Mitwirkungspflichten für das CISPA gelten (Aufstellung Projektteam, Erreichbarkeit etc. cispaseits). Es ist zudem eine Differenzierung nach den Rollen in technischer und fachlicher Hinsicht vorzunehmen (konkret: wieviel Personentage seitens CISPA wer-den technisch als auch fachlich benötigt?). - Wie stellen Sie sicher, dass die vorgegebene Timeline des Auftraggebers einge-halten wird? Die vorgesehene Timeline ist Folgende: Block 1: HR-Core und Gehaltsabrechnung 01.01.2027 Digitale Personalakte - 01.01.2027 (ggf. auch später, wenn sinnvoll) Mitarbeiter-Selbstbedienung 01.01.2027 - Abrufen der Gehaltsabrechnung Zeiterfassung "nur" Abwesenheitsmanagement (Krankheit, Urlaub,....) Block 2 Bewerber-Management 01.02.2027 (nach erfolgreicher Einführung Payroll) Block 3 Zeiterfassung vollständig 2. Halbjahr 2027 Es ist jederzeit möglich, dass sich die Timeline entsprechend nach hinten schiebt. Mindestbedingung für dieses Kriterium (Konzeptionelle Idee): Angebote, die für diese konzeptionelle Idee nicht mindestens 8 Punkten er-halten, werden im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt - auf sie kann deswegen kein Zuschlag erteilt werden, weil sie nicht als wirtschaftlich betrachtet werden. Die Dienstleistung ist für das CISPA enorm wichtig. Insoweit ist die Mindest-anforderungen an die Qualität der konzeptionellen Idee überaus wichtig. Bewertungsmatrix für dieses Zuschlagskriterium: Punkteskala Ungenügendes Konzept, weil überhaupt nicht auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung eingehend - 0 Punkte Schlechtes Konzept, weil schlecht auf die - 3 Punkte Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend Ausreichendes Konzept, weil ausreichend auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 5 Punkte Gutes Konzept, weil gut auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 8 Punkte Sehr gutes Konzept, weil sehr gut auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 10 Punkte Zur Bewertung der konzeptionellen Idee, schriftlicher Teil: Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und hervorragend verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation hervorragend und umfassend dargestellt mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Hervorragend nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen in allen Aspekten gerecht wird Gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation in den wichtigsten Aspekten dargestellt mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Gut nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen allen wichtigen Aspekten gerecht wird Ausreichendes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte im Wesentlichen vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation ausreichend vollständig dargestellt mit evtl. Schwächen bei Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Ausreichend nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen in wichtigen Aspekten gerecht wird Schlechtes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Wichtige Lücken bei der Abdeckung der Themen oder mangelnde Verständlichkeit oder Strukturierung Schlüssigkeit: Lückenhafte Argumentation oder Fehler bei Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Lösung wird den Anforderungen nur in Teilen gerecht oder Lücken/Fehler in der Darstellung Ungenügendes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Fehlende, unverständliche oder am Thema vorbeigehende Darstellung Schlüssigkeit: Fehlende, unverständliche oder am Thema vorbeigehende Darstellung Anforderungserfüllung: Fehlende, unverständliche oder am Thema vorbeigehende Darstellung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 340 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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