Verhandlungsverfahren Flächen F1, H und I im GVZ JadeWeserPort
Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG · Wilhelmshaven · Niedersachsen
Beschreibung
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Die derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen F1 (ca. 3,5 ha), H (ca. 1,2 ha) und I (ca. 0,24 ha) des GVZ JadeWeserPort (im Folgenden: Flächen) sollen mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle An-siedlungen mittels Abschlusses jeweils eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksvertrag) vergeben werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Gewerbeflächen (F1, H, I) im GVZ JadeWeserPort durch Erbbaurechts- oder Mietverträge.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Zusammenfassend wird das Verfahren wie folgt ablaufen: 1. Teilnahmewettbewerb: Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen erfüllen. JWP-M prüft sodann die Eignung der interessierten Bieter mit Ansiedlungsvorhaben, die die Mindestanforderungen erfüllen, anhand der in diesem Informationsmemorandum und der Bekanntmachung genannten Kriterien. 2. Indikatives Angebot: Soweit nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte auf den verfügbaren Flächen umgesetzt werden könnten, zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. 3. Verhandlungen: Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird (Bestbieter) und die für diesen Bieter zu reservierende Fläche festgelegt. Der Ablauf des Verfahrens wird in dem Informationsmemorandum näher dargestellt.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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