AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
0000_25_SON_01_Lieferung von Ökostrom für diverse Abnahmestellen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerische Versorgungskammer, München
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- Frist (Submission)
- 22.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung von Ökostrom für diverse Abnahmestellen der durch die BVK gesetzlich vertretenen Versorgungswerke. Die durch die Bayerische Versorgungskammer gesetzlich vertretenen Versorgungswerke als Eigentümerinnen der Liegenschaften benötigen elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen. Folgende Versorgungswerke werden durch die Bayerische Versorgungskammer gesetzlich vertreten: - Bayerischer Versorgungsverband, Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden - Bayerischer Versorgungsverband - Bayerische Ärzteversorgung - Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen - Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester - Bayerische Apothekerversorgung - Bayerische Architektenversorgung - Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung - Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Die Bayerische Versorgungskammer schreibt als gesetzliche Vertreterin der oben genannten Versorgungswerke für deren im Weiteren näher bezeichneten Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus. Die Leistung soll für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 vergeben werden. Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/ behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.