AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d1fabd35-b7c3-42e7-89a7-060919479b94) · Abgerufen am 11.10.2026 16:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/45adaedc-01b7-45d5-8b6f-e1a94e93854f/

Sicherungsleistungen für die Erneuerung VST S-Bhf. Storkower Str

Notice-ID: 45adaedc-01b7-45d5-8b6f-e1a94e93854f · Procedure-ID: dce05eea-54d2-4dd5-acdb-14a4a1b1fa21

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
23.10.2024
Frist (Submission)
25.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Sicherungsleistungen für Erneuerung VST Storkower_Str Str. 6020 KM 10,4 +00 S-Bhf Storkower Str. Erneuerung VST - Sicherungsleistungen Der S-Bahnhof Storkower Straße in Berlin, an der Strecke 6020 bei km 10,4+00 gelegen, ist elektrifiziert und zweigleisig. Er hat einen Mittelbahnsteig mit zwei Kanten. Die Verkehrsstation ist der Kategorie 4 zugeordnet. Das Gelände des Mittelbahnsteigs gehört zur Bahn, während die Personenüberführung und Aufzüge vom Land Berlin bzw. der DB InfraGO Personenbahnhöfe besessen werden. Der Bahnsteig ist durch eine Personenüberführung (PÜ) mit dem öffentlichen Straßenland erschlossen. Bahnsteig und PÜ sind über eine Treppe und einen Aufzug miteinander verbunden. Der Mittelbahnsteig und der denkmalgeschützte Treppenabgang sind zu erneuern, ein Bahnsteigdach auszuführen und für die Bauphase eine bauzeitliche Personenüberführung zu errichten. Für das Bauvorhaben sind Sicherungsleistungen erforderlich die hiermit vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.02.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
78 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).