AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 18:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46bbe1af-ff12-44de-be97-1fd986d2440b/

Rahmenvertrag zu Bauleistungen im Rahmen Netzausbauplan NAP

Notice-ID: 46bbe1af-ff12-44de-be97-1fd986d2440b · Procedure-ID: fe973837-a895-4e74-87c7-83aa8c44e16e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Netzgesellschaft Potsdam GmbH, Potsdam
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
11.383.760 €
Rahmen-Maximum
12.725.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Erstellung von Rahmenverträgen (RV) für die Umsetzung von 18 Trassenbauvorhaben im Bereich der Stromnetze für den Zeitraum 2026 bis 2028. Das Ziel von diesen RV ist es die innerhäusigen Zeiträume für die Auftragsvergaben zu reduzieren und günstigere Leistungspositionen für den Kabeltrassenbau mit vertraglich gebundenen Dienstleistern zu verhandeln. Bei der Beauftragung dieser Bauvorhaben entfallen alle Bereitschaftsdienste und Störungsbeseitigungen. Der RV ist mit drei bis sieben Dienstleistern abzuschließen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Arge RV Netzausbauplan · SPIE Versorgungstechnik GmbH · SSS Nelken GmbH
Vertragsabschluss
03.03.2026
Zuschlagsentscheidung
03.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).