AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 20:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/46ea3bf2-bc0d-40eb-968f-5a76f1b5f9e7/

Materialien Breitbandausbau SWTE Kommunal GmbH & Co. KG

Notice-ID: 46ea3bf2-bc0d-40eb-968f-5a76f1b5f9e7 · Procedure-ID: 02cbe5d6-3c2e-4746-9018-1c79f3482abf

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Stammdaten

Auftraggeber
SWTE Kommunal GmbH & Co. KG, Ibbenbüren
Veröffentlicht
23.01.2024
Frist (Submission)
08.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32400000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt in den Kommunen Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das als Betreibermodell aufgesetzte geförderte Breitbandprojekt umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) vom 26.04.2021 finanziert. Außerdem werden Landesfördermittel in Anspruch genommen. Die geschaffene passive Glasfaserinfrastruktur soll nach Fertigstellung an den bereits ausgewählten Netzbetreiber verpachtet werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).