AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 14:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/473eaff1-7170-42e2-b8f1-320a14207cde/

Bereitstellung und Einführung eines Personalmanagementsystems (PMS)

Notice-ID: 473eaff1-7170-42e2-b8f1-320a14207cde · Procedure-ID: a41bd75f-edf5-48d8-998a-0ec4bb5d5334

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Stammdaten

Auftraggeber
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, Erfurt
Veröffentlicht
25.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79631000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
613.372 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Bereitstellung und Einführung eines Personalmanagementsystems (nachfolgend PMS) als Cloud- oder Inhouse-Variante zu beschaffen. Aufgrund der Abschaltung des bisher genutzten Systems zum 31.08.2026 soll die Implementierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Zuschlag erfolgen, muss jedoch spätestens im Frühsommer 2026 erfolgt sein. Der abzuschließende Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um weitere 24 Monate, sodass die maximale Laufzeit 96 Monate beträgt.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).