AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fortschreibung Handlungskonzept Bohrschlammgruben
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 21.12.2023
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
- CPV-Code
- 50000000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Im Ökologischen Großprojekt (ÖGP) Erdgasfelder Altmark (kurz: ÖGP EEG) das im Altmarkkreis Salzwedel liegt werden Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltlasten, Quecksilberkontaminationen und bergrechtlichen Lasten im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die bergbaulichen Lasten umfassen u. a. den Rückbau von Anlagen und Betriebspunkten zur Gasförderung mit dem Ziel, die Entlassung aus der Bergaufsicht zu erreichen. Zuständige Behörde für die unter Bergaufsicht stehenden Anlagen und Betriebspunkte ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB). Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF), die gemäß Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) für die nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden ehemals bergbaulich genutzten Flächen (Betriebspunkte, Anlagen) zuständige Bodenschutzbehörde ist. Die Betriebspunkte der Erdgasförderung bestehen in der Regel aus: dem ehem. Bohrplatz, einem Sondenplatz, einer Bohrung inkl. Leitungen sowie (meist) drei Bohrschlammgruben (zusammen Bohrschlammgrubensystem). Betriebspunkte wurden/werden nicht immer einheitlich/zeitgleich zurückgebaut. Daher existieren auch (Teile von) Betriebspunkte(n), die bereits vor der Einführung des Bundes-Berggesetzes (BBergG), mithin vor dem 03.10.1990, zurückgebaut wurden. Diese (Teile von) Betriebspunkte(n) unterliegen nicht den Anforderungen des BBergG (Wiedernutzbarmachung), sondern unterfallen als sog. „Altobjekte“ den ordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Insoweit werden bodenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen für solche Flächen durch die LAF angeordnet und über die Frei-stellung des Bergbauunternehmers refinanziert. Im Rahmen des ÖGP EEG wurden und werden die unter Bergaufsicht stehenden Objekte (Betriebspunkte, offene Bohrschlammgruben, Anlagen etc.) aufgrund vertraglicher Ver-pflichtungen prioritär zurück gebaut. Die zu DDR-Zeiten überschobenen Bohrschlammgru-ben fallen in die bodenschutzrechtliche Zuständigkeit der LAF und wurden bislang bei kon-kreten Anhaltspunkten wie z.B. Vernässungserscheinungen, Mindererträgen, mangelnder Tragfähigkeit und Anzeige durch die Eigentümer näher untersucht, da anzunehmen war, dass bei den überschobenen und in der Mehrzahl schon seit Jahrzehnten wieder landwirtschaftlich genutzten Flächen kein akuter Handlungsbedarf besteht. Nachdem an einigen überschobenen Bohrschlammgruben sanierungsrelevante Schutzgutbeeinträchtigungen festgestellt wurden, hat sich die LAF entschlossen, ein Handlungskonzept zur bodenschutzrechtlichen Bewertung und Bearbeitung von 15 repräsentativen Bohrschlammgruben im ÖGP EEG zu beauftragen. Ziel des Konzeptes war die Ermittlung der Standorte, wo aufgrund der örtlichen Bedingungen Gefahrentatbestände ausgeschlossen werden können sowie die Ableitung von Standorten mit weiterem Untersuchungsbedarf. Für die Standorte, an denen der Gefahrenverdacht nicht ausgeräumt werden konnte, erfolgte eine Priorisierung anhand des Grades der Möglichkeit einer Gefährdung. Nach der Bestandsaufnahme wurden die Schutzgüter Boden, Pflanze, Mensch, Grundwasser und Oberflächengewässer an 15 repräsentativen Bohrschlammgrubensystemen systematisch untersucht. Das Handlungskonzept wurde nach landesinterner Abstimmung im November 2021 fertiggestellt. Im Ergebnis des Handlungskonzeptes konnten die bisherige Einschätzung, dass von den bereits vor 1990 wiederurbar gemachten Bohrschlammgruben grundsätzlich keine Gefahr ausgeht, bestätigt werden. Es zeigte sich aber auch, dass Barium als Leitparameter für Bohrschlammgruben und den sie überdeckenden Boden herangezogen werden kann und dass das Grundwasser in Abhängigkeit von Flurabstand und Überdeckung im Einzelfall lokal beeinträchtigt sein kann. Für den Altmarkkreis Salzwedel wurden 594 potentielle Standorte mit Bohrschlammgrubensystemen abgeleitet. 380 dieser überschobenen Systeme wurden bisher bodenschutzrechtlich nicht abschließend bewertet. Beschreibungen zu den Bohrschlammgrubensystemen, den Standortverhältnissen, der rechtlichen Situation und bisherigen Ergebnissen sind in der Anlage 1 enthalten. Zur Verifizierung der Untersuchungsergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen weitere 20 Bohrschlammgrubensysteme hinsichtlich der Überdeckung, Oberbodenbelastung mit Barium und etwaiger Grundwasserbeeinträchtigungen untersucht und das Handlungskon-zept insoweit fortgeschrieben werden.. Die dafür zu erbringenden Ingenieurleistungen werden nachfolgend beschrieben.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- AKVO GmbH