AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/487321b4-b828-438c-83ed-2272351d52e7/

Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll

Notice-ID: 487321b4-b828-438c-83ed-2272351d52e7 · Procedure-ID: 236f36de-9c4a-4cf7-abe9-bbfd065e86dd

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Minden-Lübbecke, Minden
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
90511300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
18.858.162 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Entsorgungsdienstleistungen in den Städten und Gemeinden Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede - aufgeteilt in Regionallose-, optional auch Hille (nur Sperrmüll). Die genannten Städte und Gemeinden – im Folgenden: Kommunen – gehören zum Kreis Minden- Lübbecke und haben beschlossen, die Abfallabfuhr von Restabfall, Bioabfall sowie von Sperrmüll und Baum- und Strauchschnitt gemeinsam auszuschreiben. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt durch den Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke (AML), eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung des Kreises. Das Vertragsverhältnis kommt nach Zuschlagserteilung zwischen dem bzw. den Auftragnehmern (AN) und den Kommunen zustande.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Zuschlagsentscheidung
27.10.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).