AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXUHYYDYT51UMGLG/documents) · Abgerufen am 18.08.2026 19:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/49e44a8d-3903-4c5a-a5d2-5216938be15d/

Rahmenvertrag audiovisuelle Kommunikationstechnik

Notice-ID: 49e44a8d-3903-4c5a-a5d2-5216938be15d · Procedure-ID: fc858b32-b3fd-434f-bd16-a10b975c0fde

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Stammdaten

Auftraggeber
Bergische Universität Wuppertal, Wuppertal
Veröffentlicht
25.04.2025
Frist (Submission)
06.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.261.728 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Große Teile der vorhandenen Medienausstattung (audiovisuelle Kommunikationstechnik) in den Lehrveranstaltungsräumen und Hörsälen der Bergischen Universität Wuppertal sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand und müssen dringend erneuert bzw. modernisiert werden. Die Modernisierung der audiovisuellen Kommunikationstechnik ist für rund 200 Räume bestehend aus Audimax, Hörsälen, Seminarräumen, Besprechungsräumen sowie Sonderräumen geplant. Dabei ist nach drei Kategorien zu unterscheiden: - Umbau und Aktualisierung der audiovisuellen Kommunikationstechnik in Besprechungsräumen, Seminarräumen, Hörsälen und Sonderräumen - Aufrüstung von Räumen ohne vorhandene audiovisuelle Kommunikationstechnik zu funktionalen Besprechungsräumen, Seminarräumen, Hörsälen oder Sonderräume - Medientechnische Ertüchtigung oder Modernisierung von Sonderräumen mit spezifischen Anforderungen, definiert durch die BUW Im Detail müssen im Rahmen der zuvor genannten drei Kategorien die nachfolgenden Leistungen erbracht werden: - Austausch einzelner Komponenten in bestehenden Lehrveranstaltungsräumen - Isolierte Beschaffung von AV-Komponenten - Installation und Inbetriebnahme von einfachen bis komplexen medientechnischen Systemen in Bestandsräumen und in Neubauprojekten - Installation und Erweiterung der Verkabelungsinfrastruktur für die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik - Installation und Erweiterung der Spannungsversorgung für die Komponenten der audiovisuellen Kommunikationstechnik - Installation von raumakustischen Maßnahmen gemäß Definition der BUW - Schulungen für Mitarbeiter und Lehrende zur Nutzung der neuen Technologien - Erstellung von Dokumentationen und Bedienungsanleitungen - Implementierung eines zentralen Management- Monitoring- und Support-Systems für die audiovisuelle Kommunikationstechnik Diese umfassende Modernisierung zielt darauf ab, die technische Infrastruktur der BUW zukunftsorientiert zu gestalten und die Qualität der Lehre und Forschung weiter zu verbessern. Es ist geplant die Leistung im Zuge eines Rahmenvertrages zu beschaffen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Erstlaufzeit von 22 Monaten, sowie insgesamt zwei (2) Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von 46 Monaten. Die BUW soll Leistungen jederzeit auf Basis des bestehenden Rahmenvertrags abrufen und beauftragen können. Der Leistungsabruf soll in den oben beschriebenen Konstellationen erfolgen können, deren Umfang individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen und Ausführungsplanungen beschrieben wird.

Vertragslaufzeit

Periode
22 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).