AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fortschreibung der Entwicklungsplanung für den Zielausbau im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Generalplaner für Entwicklungsplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Koblenz
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
- Frist (Submission)
- 03.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Fortschreibung der Entwicklungsplanung zum Zielausbau für das Bun-deswehrzentralkrankenhaus Koblenz Der Auftrag deckt die Aufgabenbereiche Krankenhausbetrieb (1), Architektur (2), Technische Ausrüstung (3), AWT-Anlage (4) und Freianlagen/Verkehrsanlagen/Ing. Bauwerke (5) ab. Die Leistungen werden als "Besondere Leistungen" gem. § 6 Vertragsentwurf vergeben, da es sich um die Erstellung einer gewerkeübergreifenden Entwicklungsplanung mit Variantenuntersuchung handelt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 7 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).