AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a74f90c-73c5-40c0-a170-edad2a25a9fc/

Lieferung von Scheinwerfern zur Bestückung der Ballett-Gassenfahrtürme

Notice-ID: 4a74f90c-73c5-40c0-a170-edad2a25a9fc · Procedure-ID: 613faeab-022d-46f3-8306-b32ee6eea188

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatsoper München, München
Veröffentlicht
15.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31518600 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Scheinwerfern zur Beleuchtung der Bayerischen Staatsoper zzgl. Anschlusskabel. Die zu beschaffenden Scheinwerfer und Kabel unterliegen aufgrund ihres Einsatzortes im Spielbetrieb besonderen Anforderungen. Aufgrund der Bestandssituation und der künstlerischen Anforderungen werden die Scheinwerfer und Kabel vorliegend wie folgt produktspezifisch ausgeschrieben: Robe Scheinwerfer des Typs "ROBIN T11 Profile" (black) = 25 Stück; Robe Scheinwerfer des Typs „Robin TX1 PosiProfile w/gobo module“ (black) = 25 Stück; Robe Scheinwerfer des Typs „ROBIN T1 Fresnel MAPS“ = 11 Stück; Anschlusskabel powerCON TRUE1 In/Schuko, 2m, Indoor = 61 Stück. Lieferung in Absprache mit dem Auftraggeber bis spätestens 01.12.2025.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).