AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/4a722cc0-588e-4f1f-959c-04f07f3c492f) · Abgerufen am 11.09.2026 07:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a988908-04f0-4d83-bf86-9833384b0bcd/

Aufsichts- und Schließdienst für die SGV Bamberg

Notice-ID: 4a988908-04f0-4d83-bf86-9833384b0bcd · Procedure-ID: 06d961f3-797a-40e6-8b4b-fdac7841875b

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -, München
Veröffentlicht
29.07.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst den Aufsichtsdienst in der Neuen Residenz Bamberg im Bereich des Kaisersaals, des Kaiserappartements und der Barockgalerie (ggf. inklusive der angeschlossenen Gänge und Treppenhäuser) sowie den abendlichen Schließdienst für den Rosengarten und die Alte Hofhaltung Bamberg. Nach Wiedereröffnung der derzeit geschlossenen Altdeutschen Galerie soll die Beaufsichtigung derselben ebenfalls durch Fremdpersonal erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
95 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).