Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Neuaufstellung 2025
Landkreis Emsland · Meppen · Niedersachsen
Beschreibung
Der Landkreis Emsland ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Darin ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises darzulegen. Die Aufstellung des RROP erfolgt nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Die Notwendigkeit für eine Neuaufstellung des RROP ergibt sich aus dem Anpassungsbedarf der Festlegungen des RROP an die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen 2022 sowie der laufenden LROP-Änderung. Zum anderen ist aufgrund der im Zeitverlauf eingetretenen vielfältigen Entwicklungen im Kreisgebiet eine umfassende, nur im Rahmen einer Neuaufstellung zu bewältigende Fortschreibung des RROP 2010 erforderlich.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Ausschreibung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Emsland.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 14 Abs. 2 ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Es besteht auf der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Mindesteignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich anschließende 2. Phase der Angebotserstellung. Fragen, die allgemein mit der Ausschreibung und mit dem Teilnahmewettbewerb zusammenhängen, müssen schriftlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Bis zur angegebenen Frist für Bewerberfragen werden Fragen zum Teilnahmewettbewerb beantwortet. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung ausgewählter Teilnehmer zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Das Angebot besteht aus einem schriftlichen Konzept sowie einem ausgefüllten Preisblatt für die geforderten Leistungsbestandteile. Die Konzepte und Preisblätter werden auf Basis der Zuschlagskriterien bewertet. Die Bieter, die ein den Vorgaben der Ausschreibung entsprechendes Angebot abgegeben haben, werden zu einem Präsentationstermin eingeladen. Im Präsentationstermin stellt der Projektverantwortliche des Bieters der Bewertungskommission das Büro, seine Person und die Konzeptbearbeitung ergänzend dar. Anschließend wird die Bewertung der Angebote abgeschlossen, Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss die in der Aufforderung zur Teilnahme/Angebotsabgabe geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern. Werden die Unterlagen auch auf Nachforderung innerhalb einer Nachfrist gemäß § 56 VgV nicht vollständig in Bezug auf einzelne Nachweise oder Teile der Nachweise erbracht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Teilnahme/ Angebotserstellung wird nicht vergütet.“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.683 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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